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   BGH, 22.09.2011 - IX ZR 101/08   

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https://dejure.org/2011,3418
BGH, 22.09.2011 - IX ZR 101/08 (https://dejure.org/2011,3418)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2011 - IX ZR 101/08 (https://dejure.org/2011,3418)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2011 - IX ZR 101/08 (https://dejure.org/2011,3418)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gleichsetzung des Tatbestands einer umfassenden steuerlichen und rechtlichen Prüfung der Investitions- und Vorhabenplanung mit einer umfassenden Prüfung des Anlagekonzepts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 4 S. 2
    Gleichsetzung des Tatbestands einer umfassenden steuerlichen und rechtlichen Prüfung der Investitions- und Vorhabenplanung mit einer umfassenden Prüfung des Anlagekonzepts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.02.2003 - IX ZR 62/02

    Umfang der Haftung für fehlerhafte Beratung über steuerliche Vorteile einer

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 101/08
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts zum Schaden stehen im Einklang mit den Rechtsgrundsätzen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - XI ZR 300/90, BGHZ 116, 209, 212 ff unter III. 4.; vom 13. Februar 2003 - IX ZR 62/02, WM 2003, 1621, 1622).

    Für eine erweiterte Warnpflicht der Beklagten zu 1 jenseits des Gegenstands ihrer vertraglichen Hauptpflichten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 aaO S. 1622 unter II. 2.) aufgrund Wissenszurechnung fehlt gegenüber dem Kläger, der nicht Auftraggeber war, die Grundlage.

  • BGH, 03.12.1991 - XI ZR 300/90

    Begrenzung des Haftungsumfangs durch den Schutzzweck der Norm

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 101/08
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts zum Schaden stehen im Einklang mit den Rechtsgrundsätzen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - XI ZR 300/90, BGHZ 116, 209, 212 ff unter III. 4.; vom 13. Februar 2003 - IX ZR 62/02, WM 2003, 1621, 1622).

    Die schon für die Zulässigkeit des Feststellungsantrags erforderliche Schadenswahrscheinlichkeit hatte das Berufungsgericht nach Maßgabe des ersatzfähigen Schadens zu prüfen (vgl. BGHZ 116, 209, 214).

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 101/08
    Sie würde auch den Schutzzweck der vertraglichen Hauptpflichten nicht erweitern und nicht, wie bei der Prospekthaftung (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1993 - II ZR 194/92, BGHZ 123, 106, 112), schon den Erwerbsaufwand des Klägers zum Schaden machen.
  • BGH, 23.03.2011 - IX ZR 212/08

    Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung:

    Auszug aus BGH, 22.09.2011 - IX ZR 101/08
    Eine Obersatzabweichung führt die Beschwerde auch nicht, wie es geboten gewesen wäre, aus (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2011 - IX ZR 212/08, WM 2011, 1196 Rn. 3 ff).
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